Forschungszulage rechtssicher erhalten!

Sichern Sie sich jetzt Steuervorteile von bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Ihre Forschungsprojekte. Unser Expertenteam begleitet Sie bei jedem Schritt und stellt sicher, dass Sie das volle Potenzial Ihrer Projekte ausschöpfen.

Beratungstermin buchen

Wir begleiten Sie kompetent und effizient durch den gesamten Prozess – von der Identifizierung förderfähiger Projekte bis hin zur erfolgreichen Beantragung der Zulage. Profitieren Sie von unserem Rundum-sorglos-Service und sichern Sie sich Steuervorteile von bis zu 1 Million Euro pro Jahr. Alles in nur 4 einfachen Schritten!

Die Forschungszulage im Überblick

Die steuerliche Forschungszulage (FZulG) ist eine gesetzlich geregelte, staatliche Förderung. Ziel der Forschungszulage ist es, Deutschland als Entwicklungsstandort nachhaltig zu stärken. Die steuerliche Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden.

Download Forschungszulagengesetz (FzuLG)

Was wird gefördert?

25 % der FuE-Personalkosten und 15 % bei FuE-Forschungsaufträgen an Dritte

Branche

Alle Branchen und alle Forschungsthemen mit technischem Fokus

Zielgruppe

Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Einreichtermin

Die Bescheinigung vor, während oder nach Projektdurchführung und maximal 4 Jahre rückwirkend. Beim Finanzamt nach Ende des Wirtschaftsjahres.

Förderungshöhe

Pro Unternehmen max. 1 Million Euro. Diese Obergrenze gilt auch für den Verbund von Unternehmen.

Projektlaufzeit

Eine Einreichung ist jedes Jahr möglich

Förderungsart

Direkte Förderung

Dauer der Genehmigung

Für die Bescheinigung: drei Monate

Erfolgsquote

Gute Erfolgsaussichten bei umfassender Darstellung der Projekte

In nur 4 Schritten zu Ihrer Forschungszulage

1

Projektbewertung

Wir bewerten Ihr F&E-Projekt und sammeln alle notwendigen Informationen und Dokumente von Ihnen.

2

Antragstellung

Wir erstellen die Antragsunterlagen und Sie reichen das Ansuchen mit unserer Unterstützung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein.

3

Erhalt der BSFZ-Bescheinigung

Nach Überprüfung durch die BSFZ erhalten Sie eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihr Projekt als F&E-Vorhaben qualifiziert ist.

4

Einreichung beim Finanzamt

Mit unserer Unterstützung reichen Sie den Antrag und die BSFZ-Bescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.

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Erhalt der Forschungszulage

Nach einer positiven Entscheidung vom Finanzamt wird Ihnen der genehmigte Förderbetrag als Steuerrückerstattung angerechnet.

Wir sind Ihr Partner für eine erfolgreiche und rechtssichere Forschungszulage

Adrian Breuss

Adrian Breuss
Geschäftsführer

Wir sind Oliver und Adrian, Gründer und Geschäftsführer der Foerderacademy. Gemeinsam erleichtern wir innovativen Start-Ups und KMU den Zugang zur Forschungszulage.

Während Oliver, mit über 20 Jahren Erfahrung im Banken- und Förderwesen, die erforderliche Expertise einbringt, ist Adrian, mit einem nahezu abgeschlossenen Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau Studium, im Vertrieb tätig.

Unser starkes und erfahrenes Team bietet maßgeschneiderte Lösungen zur Förderung Ihrer Projekte, von der Planung bis zur Abwicklung beim Finanzamt. Wir gewährleisten umfassende, transparente Beratung auf höchstem Niveau und stellen Ihre Zufriedenheit in den Mittelpunkt. Als verlässlicher Partner begleiten wir Sie auf dem Weg zum Erfolg durch die optimale Nutzung von Forschungszulagen.

Vertrauensvoller und sicherer Umgang

Wir behandeln sämtliche Daten vertraulich und mit größter Sorgfalt. Bei uns können Sie sich auf eine ehrliche und offene Zusammenarbeit verlassen. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden und stellen sicher, dass Sie alle relevanten Informationen wie am Silbertablett erhalten.

Businessplan
Förderungen

Erfolgsbasiertes Beratungshonorar.

Wir setzen alles daran, dass Sie die bestmögliche Förderung erhalten und Ihr Forschungsprojekt sein volles Potenzial entfalten kann. Dabei arbeiten wir ausschließlich erfolgsbasiert und berechnen nur im Erfolgsfall, d.h. nach Bewilligung Ihres Ansuchens.

Rund um die Uhr für Sie da!

Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von Empathie und Augenhöhe. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein. Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns immer oberste Priorität.

Online-Tool mein-businessplan.at

Häufige Fragen und Antworten

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekte investieren.

Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen können die Forschungszulage beantragen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden können Projekte in den Bereichen Maschinenbau, Elektronik, Automotive Biotechnologie, Sensorik, Künstlicher Intelligenz, Blockchain, Robotik, Augmented Reality/Virtual Reality, Luft- und Raumfahrt, Schiff-, Bahn- und Automobilindustrie, Zivilschutz-Technologien, Verhinderung von Cyberkriminalität, Militärtechnologien, Landmaschinentechnik, landwirtschaftlicher Verfahren und forstwirtschaftlicher Verarbeitung.

Förderfähig sind beispielsweise die Entwicklung neuer Lehrsätze oder Algorithmen, hochinnovative neue Betriebssysteme, Programmiersprachen, Datenverwaltungssysteme, Kommunikationssoftware, Zugangstechniken und Werkzeuge zur Software-Entwicklung, bahnbrechende neue Internet-Technologien, Forschung zu Methoden der Entwicklung, Anwendung, des Schutzes und der Speicherung (Aufbewahrung) von Software, experimentelle Entwicklung und Forschung und experimentelle Entwicklung zu Software-Tools oder Software-Technologien in spezialisierten Einsatzbereichen.

Technologieorientierte Start-Ups, Unternehmen mit eigenen FuE-Abteilungen, mittelständische innovative Unternehmen, produzierende Unternehmen, die an eigenen Produkten experimentieren, forschende Unternehmen, die neue Verfahren entwickeln und Prototypen bauen, Unternehmen, die einmalig oder immer wieder technisch risikoreiche Projekte durchführen.

Nur Projekte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – nach 01.01.2020 – begonnen wurden, können gefördert werden. Unternehmen lassen durch die Bescheinigungsstelle prüfen, ob die beantragten Aktivitäten und Projekte FuE-Tätigkeiten im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) des Gesetzes sind. Die Bescheinigung ist rechtlich bindend. Sie ist mit dem Antrag auf Förderung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Ein FuE-Projekt muss fünf Kriterien erfüllen, um als förderfähig zu gelten:
  1. Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit).
  2. Es muss originär sein (Schöpferische Leistung).
  3. Es muss einen Plan folgen und budgetierbar sein (Systematische Herangehensweise).
  4. Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen (Ungewissheit).
  5. Es müssen Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (Reproduzierbarkeit). Die Bescheinigungsstelle wird sich bei der Evaluierung der Projekte und Vorhaben an diesen internationalen FuE-Kriterien orientieren.

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen, maximal jedoch 500.000 € pro Wirtschaftsjahr. Die Förderung wird als Steuergutschrift auf die zu zahlende Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet. Falls die Förderung die zu zahlende Steuer übersteigt, wird der überschüssige Betrag als Steuergutschrift in den folgenden Jahren angerechnet.

Projekte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – nach dem 01.01.2020 – begonnen wurden, können gefördert werden. Unternehmen lassen durch die Bescheinigungsstelle prüfen, ob die beantragten Aktivitäten und Projekte FuE-Tätigkeiten im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) sind. Nur Aufwendungen, die nicht bereits anderweitig staatlich gefördert wurden, können gefördert werden.

Es gibt grundsätzlich keine Frist zur Beantragung der Bescheinigung. Es gelten jedoch Vorschriften der Abgabenordnung, die eine Verjährung von Folgebescheiden regeln. Ein Antrag für die Forschungszulage wäre nach diesen Vorschriften bis spätestens vier Jahre nach Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres im Nachhinein möglich.